Künftig werden weniger Plug-in-Hybride gefördert
Strengere Vorgaben für Plug-in-Hybride: Die geplante Verlängerung der Elektroprämie lässt Fahrzeuge mit zu geringer elektrischer Reichweite außen vor. Mercedes wählt ohnehin einen anderen Weg.
Bei der geplanten Verlängerung der hohen Kaufprämie für Elektroautos sind strengere Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge geplant. „Plugins“ seien weiterhin förderfähig, müssten aber künftig größere Reichweiten im rein elektrischen Betrieb aufweisen – das geht aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine neue Förderrichtlinie hervor. Ein Plug-in-Hybrid kombiniert einen Elektro-Antrieb mit einem Verbrenner.
Die deutlich höhere staatliche E-Auto-Kaufprämie soll, wie bereits politisch beschlossen, bis Ende 2025 verlängert werden. Bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Im vergangenen Sommer war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) über eine „Innovationsprämie“ erhöht worden – der Bund hatte seine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt. Seitdem sind die Neuzulassungen von E-Autos stark gestiegen.
Auch die Anzahl der zugelassenen Plug-in-Hybridfahrzeuge in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Im ersten Halbjahr 2021 waren mehr als 426.000 Autos registriert, die große Mehrheit davon als Firmenwagen. Neben der Innovationsprämie ist der niedrige Steuersatz ein lukrativer Anreiz für Unternehmen: Plug-in-Hybride, die weniger als 65.000 Euro kosten, werden nur mit 0,5 Prozent versteuert. Üblich ist ansonsten ein Prozent.
Erst 60, dann 80 Kilometer Reichweite
Das Wirtschaftsministerium gab nun die notwendige Änderung der Förderrichtlinie für die Verlängerung in die Ressortabstimmung. Sie sei ein zentrales Instrument, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter mit Nachdruck voranzutreiben, heißt es im Entwurf. Allein im ersten Halbjahr 2021 seien mehr als 258.000 Fahrzeuge mit der Innovationsprämie gefördert und rund 1,32 Milliarden Euro ausbezahlt worden.
Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und auf den elektrischen Antrieb fokussiert werden. Bei Plug-in-Hybriden muss bisher entweder ein CO2-Kriterium erfüllt sein oder eine Mindestreichweite gegeben sein. Ab dem 1.10.2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und das Erfordernis einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1.1.2024 müssen Plugin-Hybride laut Entwurf der Förderrichtlinie eine Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen, um förderfähig zu sein.
ADAC spricht von "erstem Schritt"
Plug-Ins seien weiterhin ein „wichtiger und notwendiger Baustein“ und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, hieß es. Im Stadtverkehr könne der elektrische Antrieb genutzt werden, umgekehrt biete der zweite klassische Antrieb Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung die notwendige Sicherheit für längere Strecken.
Der ADAC begrüßte die strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Die höheren Reichweiten im rein elektrischen Betrieb sollten aber nur ein erster Schritt sein, sagte eine Sprecherin. „Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können zum Klimaschutz im Verkehr dann beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden.“ Bisher vorliegende Daten deuteten aber darauf hin, dass vor allem in der gewerblichen Nutzung noch deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Deshalb sollten Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.
Mercedes stoppt Entwicklung von Plug-in-Hybriden
Bei Mercedes bewertet man die Zukunft der Hybridtechnologie offenbar anders. Am Rande der IAA Mobility in München kündigte Entwicklungschef Markus Schäfer an, dass Mercedes „keine weiteren neuen Entwicklungen“ bei Plug-in-Hybriden plane: „Die Investitionen sind getätigt, insofern nutzen wir sie.“ Neben der technischen Komplexität, einen Verbrennungs- und einen Elektromotor zu kombinieren, sehen die Schwaben einen weiteren Nachteil: „Am Ende ist es aber auch eine Kostenbelastung für das Fahrzeug.“ Sich nur noch auf Batterieautos zu konzentrieren, erfordere weniger Komplexität.
Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden. Zudem sind Erleichterungen für Leasingfahrzeuge geplant.
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