Auto vermieten und verleihen: Darauf solltest Du achten

Wer das eigene Auto verleihen möchte, muss andere Dinge beachten als Besitzer*innen, die Fahrzeuge vermieten. Und ab wann beginnt Gewerblichkeit? mobility.talk beantwortet die wichtigsten Fragen zum privaten Carsharing.

Redaktion
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Privat vermieten: Ein Auto-Schlüssel wird übergeben
Wer sein Auto regelmäßig vermietet, sollte prüfen ob ein gewerbliches Handeln vorliegt [Bildquelle: Adobe Stock]

Ein Privat-Auto steht im Schnitt rund 23 Stunden am Tag ungenutzt auf seinem Parkplatz. Es gilt als eine der ineffektivsten Mobilitätslösungen für den Privatgebrauch. In den vergangenen Jahren haben sich aus diesem Grund verschiedene Modelle zum Teilen eines Fahrzeugs entwickelt. Anbieter von Car-Sharing-Diensten stellen ihre Flotten zahlenden Abonnenten zur Verfügung. Abgerechnet wird nach Fahrtzeit oder pro zurückgelegtem Kilometer. Auch private Autobesitzer gehen zunehmend dazu über, ihren Wagen mit Mitmenschen zu teilen. Dabei gilt es allerdings eine Reihe von Dingen zu beachten.

Ein Auto privat verleihen

Wer sein Auto verleiht, sollte sich im Klaren darüber sein, wer im Schadensfall haftet. Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden beim Unfallgegner. Besteht eine Vollkaskoversicherung, reguliert diese auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Für alle weitergehenden Zahlungen wie etwa Selbstbeteiligungen oder Höherstufungen müssen Entleiher aufkommen, so Mielchen. Haftungsfragen sollte man deshalb vorab ansprechen und schriftlich fixieren. „Es ist auch sinnvoll festzuhalten, welche Vorschäden das Auto hat“, rät die Anwältin. Der ADAC bietet dafür online ein Musterschreiben an.

Neben der Haftungs- und Versicherungsfragen liegt es auch in der Verantwortung des Halters, dass alle wichtigen Papiere an Bord sind. „Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Fahrer immer dabeihaben. Sie ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde“, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Mielchen rät dazu, vor dem Verleihen nochmals einen Blick in die Versicherungs-Police zu werfen. Möglicherweise sei der Versicherungsschutz auf bestimmte Fahrer*innen oder Personengruppen wie die Familie begrenzt. In diesem Fall könne die Police vorübergehend erweitert werden.

Ein Auto privat vermieten

Wer sein Auto in fremde Hände gibt und dafür Geld nimmt, wird juristisch anders behandelt. „Leihe und Miete sind nicht das gleiche“, sagt Daniela Mielchen. Wer sein Auto regelmäßig privat vermietet, muss die Steuern im Auge behalten. Einnahmen aus vermieteten Autos sind nur bis zu einer Grenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei.

Diese Grenze gilt auch, wenn das Fahrzeug über Portale angeboten wird. Für die Zeit der Vermietung ist das Auto dann über die Plattform versichert. Dafür erhält sie eine Provision. Allerdings sind solche Portale nicht unumstritten, denn „wer ein Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet, muss es nach geltendem Recht auch so bei der Zulassungsstelle anmelden und versichern“, erklärt Michael Brabec vom Bundesverband der Autovermieter (BAV). „Dann ist eine jährliche Hauptuntersuchung Pflicht und auch die Versicherung stuft den Wagen anders ein.“

Privat angebotene Mietautos auf diesen Plattformen erfüllen diese strengeren Bedingungen häufig nicht. Zudem weist der BAV darauf hin, dass Mietende keine Gewährleistung über den sicheren technischen Zustand des Mietwagens hätten. Bei einem professionellen Autovermieter oder Car-Sharing-Anbieter hingegen sei das der Fall.

Ab wann vermiete ich gewerblich?

Anwältin Mielchen rät dazu, das eigene Handeln regelmäßig auf Gewerblichkeit zu überprüfen, um Steuernachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden. Zudem sollten Autofahrende klären, ob die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung das Vermieten auf einer gewerblichen Plattform überhaupt zulasse. Auf der sichereren Seite seien Autofahrer daher, wenn sie ihr Auto rein privat, also ohne zwischengeschaltete Plattform, weitergeben würden.

Doch ab wann beginnt gewerbliches Handeln? Die gelegentliche Vermietung des Autos ist als privat einzuordnen. Anders sieht es aus, wenn durch die Vermietung der Lebensunterhalt bestritten wird. Wer Fahrzeuge extra für die Vermietung anschafft, ein Büro dafür betreibt, oder in großem Stil für sein Angebot wirbt, handelt gewerblich. Werden dem Mietenden zusätzliche Leistungen angeboten, könnte dies ebenfalls als gewerblich gelten. Pflege, Wartung und Instandhaltung sind davon nicht betroffen.

Carsharing ist nie verkehrt

Ob verleihen oder vermieten – das eigene Auto zu teilen, hält der Verkehrsclub Deutschland (VCD) grundsätzlich für den richtigen Weg. „Im Schnitt steht ein Auto 23 von 24 Stunden herum. Carsharing ist daher ein guter Ansatz“, sagt Stephan Oldenburg vom VCD. Speziell in ländlichen Regionen, wo es weniger professionelle Carsharing-Angebote gebe, sei das private Teilen eines Autos ein guter Weg, Mobilität und Nachhaltigkeit zu kombinieren.

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