Führerscheinumtausch: Das musst Du beachten
43 Millionen Führerscheine laufen in den kommenden Jahren ab. Wer jetzt handeln muss und wie der Umtausch abläuft, erfährst Du hier.
Etwa 43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren „den Lappen abgeben“. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Bis zum Jahr 2033 sollen alle alten Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen EU-einheitliche und fälschungssichere Dokumente getauscht werden. Seit Januar 2022 ist der Führerscheinumtausch Pflicht.
Es geht um insgesamt 43 Millionen alte Fahrlizenzen, darunter 15 Millionen Papierführerscheine, sowie 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, kommt für den Führerscheinumtausch ein Stufenmodell zur Anwendung. Wer zuerst dran ist, bestimmen das Alter der Führerscheininhaber*in sowie das Ausstellungsdatum des Dokuments.
Welche Führerscheine müssen getauscht werden?
Der Führerscheinumtausch betrifft pauschal alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu zählen sämtliche Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Das können graue, rosafarbene oder DDR-Führerscheine sein. Auch die ersten Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen umfasst der Führerscheinumtausch.
Führerscheinumtausch: Wann bin ich dran?
Für die Frist zum Umtausch des alten Papier-Führerscheins ist neben dem Ausstellungsdatum auch das Geburtsjahr der Inhaber*in entscheidend. Bei den Fahrlizenzen im Scheckkartenformat zählt hingegen nur das Ausstellungsdatum.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Fristen für Papier-Führerscheine vor 1. Januar 1999
(grau, rosa, DDR)
Geburtsjahr | Frist |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 (19. Juli 2022) |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Fristen für Führerscheine vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013
(Scheckkartenformat)
Ausstellungsdatum | Frist |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Muss ich die Fristen einhalten?
Der Führerscheinumtausch ist verpflichtend. Wer ohne gültige Lizenz angetroffen wird, muss sich auf ein Verwarngeld von 10 Euro einstellen. Allerdings: Aufgrund von Corona kann es schwierig sein, auf dem Amt einen Termin für den Umtausch zu bekommen, deshalb will der Gesetzgeber die erste Frist vom 19. Januar 2022 um ein halbes Jahr verlängern. Da diese Ausnahmeregelung noch nicht rechtkräftig ist, wird bis zum 19. Juli dieses Jahres zunächst kein Bußgeld fällig. Wer möchte und kann, darf schon vor seinem offiziellen Umtauschtermin den neuen Führerschein beantragen.
Wo tauscht man den Führerschein um?
Den Führerscheinumtausch führt die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes durch. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein. In der Coronapandemie kann es dort aber zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.
Wird eine neue Prüfung fällig?
Der Führerscheinumtausch für Auto- und Motorradführerscheine erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Allerdings kann die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken, im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben. Betroffene müssen dann ihre Tauglichkeit nachweisen. Bei bedingter Fahreignung kann die Behörde Auflagen oder Beschränkungen festlegen. Das geschieht unabhängig vom Umtausch.
Welche Dokumente brauche ich?
Neben dem alten Original-Führerschein benötigst Du zum Umtausch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein biometrisches Passfoto. Stammt der alte Führerschein von einer anderen Behörde als der des aktuellen Wohnsitzes, wird gegebenenfalls eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Oft kann dieser Antrag online gestellt werden. Der Auszug wird dann üblicherweise direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch vornimmt.
Was kostet der Führerscheinumtausch?
Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen rund 25 Euro zuzüglich Kosten etwa für das Passbild.
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Um die Fälschungssicherheit zu gewährleisten, gelten seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Dann muss ein neues Dokument beantragt werden. Wer seinen alten Führerschein nach dem Führerscheintausch behalten will, kann das tun. Das Dokument wird dann etwa durch eine Stanzung entwertet.
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