Der Führerschein wird digital
Der digitale Führerschein für das Smartphone wurde nach nur einer Woche gestoppt. Wann und wie es mit dem Projekt weitergeht ist unklar.
Eigentlich sollte er letztes Jahr an den Start gehen – der digitale Führerschein. Doch nur eine Woche nach seiner Einführung im Herbst 2021 wurde das Projekt gestoppt. Mögliche Sicherheitslücken und technische Schwierigkeiten waren die Gründe. Doch wie geht es weiter mit dem digitalen Führerschein? Geht es nach der neuen Bundesregierung offenbar erstmal gar nicht.
Auf Nachfrage des Parlaments bei der Ampel-Regierung sei über die konkrete Ausgestaltung einer Weiterentwicklung noch nicht entschieden worden. Wann es mit dem Projekt der Vorgängerregierung weitergeht, ist unklar. Voraussetzung für den digitalen Führerschein, sobald er eingeführt wird, ist ein aktueller Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.
App „ID Wallet“ nutzen
Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem EU-Kartenführerschein aus Deutschland müssen sich zunächst die App „ID Wallet“ auf ihr Smartphone laden. Zur Übertragung des Führerscheins auf das Handy wird dann nicht die Fahrerlaubnis genutzt, sondern der Personalausweis (ePerso). Dieser muss für eine Online-Nutzung freigeschaltet sein.
Außerdem müssen die Anwender die dazugehörige Geheimzahl kennen. Sie wurde bei der Übergabe des Ausweisdokuments festgelegt. Mit dem „ePerso“ erfolgt dann in der App eine Abfrage an das Kraftfahrtbundesamt. Danach steht der digitale Führerschein auf dem Smartphone bereit.
Erleichterung beim Carsharing?
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt: „Der digitale Führerschein hat das Potenzial, den Alltag von Autofahrern deutlich zu erleichtern. Aufwändige Video-Überprüfung des Führerscheins, beispielsweise für Carsharing oder Mietauto, braucht es nicht, zwischen App laden und losfahren liegt dann nur noch ein Klick auf den digitalen Führerschein.“
Den EU-Kartenführerschein dürfen die Nutzer*innen allerdings trotzdem nicht zu Hause lassen. Wird der digitale Führerschein eingeführt, ergänzt er den EU-Kartenführerschein zunächst nur. Bei einer Polizeikontrolle etwa wird die digitale Version nicht anerkannt.
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