NRW stärkt per Gesetz den Radverkehr

Mehr Investitionen, besserer Schutz, effektivere Vernetzung: Als erstes Flächen-Bundesland regelt NRW die Stärkung des Radverkehr per Gesetz. Den Anstoß dafür hatte eine Volksinitiative gegeben.

Redaktion
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Ein Bild vom Radverkehr aus NRW. Eine Frau fährt auf einer Fahrradstraße in Nordrhein-Westfalen.
In NRW tritt das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in Kraft. Es soll den Radverkehr In Nordrhein-Westfalen stärken [Quelle: Picture-Alliance | Jochen Tack]

Nordrhein-Westfalen stärkt per Gesetz den Radverkehr. Damit ist es das erste Flächenland in der Bundesrepublik mit einem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Den Anstoß dazu gab die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Sie setzte sich mit mehr als 200.000 Unterschriften durch und der Landtag nahm den Entwurf mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen an. SPD und Grüne stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Demnach soll der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen von derzeit etwa 9 auf 25 Prozent steigen. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz werden erstmals Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. So sollen beispielsweise Ampelschaltungen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Motorverkehr berücksichtigen.

Um das Fahrrad auch für den Pendelverkehr attraktiver zu machen, soll ein durchgehendes Radwegenetz entstehen. Dessen Ausbau möchte das Land NRW „besonders fördern“. Doch dafür braucht es Tempo bei Planung um Umsetzung. Für mehr Planungssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben. Das erleichtere zukünftige Planungen von Radschnellverbindungen. Das Gesetz schreibt dem Land NRW zudem vor, den Rad- und Fußverkehr jährlich mit finanziellen Mitteln zu fördern.

Das Fahrrad besser vernetzen

Laut Gesetz soll auch die Vernetzung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln vorangetrieben werden. So ist die Förderung von Rad- und Mobilstationen als Verknüpfungspunkte für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich geregelt.

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu steigern, schreibt der Gesetzestext die „Vision Zero“ fest – also die Zahl der Todesopfer durch Unfälle im Straßenverkehr auf null zu senken. Bis 2026 sollen alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.

Kritik von der Opposition

Für NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes ist klar: „Wir heben unseren Einsatz für Nahmobilität auf ein neues Level der Verbindlichkeit.“ Der Opposition gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Ihr Vorwurf: Dem Gesetz fehle an Verbindlichkeiten.

Für die Umsetzung der Ideen hatte die Volksinitiative als Zieldatum das Jahr 2025 gefordert. Im Entwurf der Landesregierung wird dieses Datum zwar in Zusammenhang mit der Initiative genannt, aber nicht im Gesetzestext verankert. Die Volksinitiative nannte das Gesetz einen Erfolg, vermisste aber den „Wumms“. Es würden konkrete Maßnahmen fehlen, um zeitnah spürbare Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen.

Die SPD, die den Gesetzentwurf in der Abstimmung ablehnte, kritisierte das Gesetz als „unambitioniert“. Es sei nicht mehr als eine „warme Absichtserklärung“. Unklar sei, wie das Gesetz vor Ort von den Kommunen umgesetzt werden solle.

Nach Berlin ist Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das dem Radverkehr per Gesetz besondere Bedeutung zukommen lässt. Auch in Hessen startete vor einiger Zeit eine Volksinitiative, mobility.talk berichtete Anfang Oktober darüber. Weil das Bundesland deutlich weniger Einwohner hat als NRW, braucht es dort „nur“ 45.000 Unterschriften, um den Landtag zur Beschäftigung mit dem Gesetzesentwurf zu bewegen.

*Mit Material der dpa

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