Habeck: Ende der Förderung für Plug-in-Hybride noch 2022

Die Förderung von Plug-in-Hybriden ist umstritten. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck soll die Subventionierung noch 2022 auslaufen. Auch bei der Umweltprämie für Elektroautos stehen Veränderungen an.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will die Förderung für PHEVs beenden [Bildquelle: picture alliance/dpa | Fabian Sommer]

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begründet Pläne, künftig keine staatlichen Zuschüsse für Autos mit Elektro- und Verbrennungsmotor mehr zahlen zu wollen, mit dem Klimaschutz. „Wir wollen bei der künftigen Förderung von E-Autos den Fokus schärfen und stärker auf Klimaschutz ausrichten. Plug-in-Hybride sind unserer Meinung nach marktgängig und brauchen keine öffentliche Förderung mehr“, sagte der Grünen-Politiker.

Wie zuvor bekannt geworden war, will das Wirtschaftsministerium die Zuschüsse für Plug-in-Hybride Ende dieses Jahres auslaufen lassen, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen. Zudem soll die Förderung für reine Elektroautos schrittweise gesenkt werden, wie Habeck bestätigte. Sie sei „dann aber immer noch auf hohem Niveau und damit für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant, auch weil die Industrie noch einmal 50 Prozent drauflegt“, fügte der Minister hinzu. 

Förderung für Elektroautos: Ab 2023 nur noch 4000 Euro

Bei der Förderung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge soll der Bundesanteil 2023 noch 4000 Euro betragen, 2024 und 2025 sollen es noch 3000 Euro sein. Das geht aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Kellner (Grüne) an Abgeordnete der Ampel-Koalition hervor. Die Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium sind noch nicht innerhalb der Koalition abgestimmt und sollen nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gehen. Bislang liegt die sogenannte Umweltprämie für Elektroautos bei bis zu 6000 Euro.

Für die Bewilligung der Förderung maßgeblich ist die Zulassung des Fahrzeugs. Forderungen aus der Industrie, angesichts gegenwärtig langer Lieferzeiten die Förderung an Zeitpunkt des Kaufs zu knüpfen, wies Habeck zurück. „Wir haben das erörtert, müssen aber dabei bleiben, dass die Kraftfahrzeugzulassung der relevante Zeitpunkt bleiben muss“, sagte er: „Die Anfälligkeit für Missbrauch ist zu hoch, wenn der Zeitpunkt des Vertragsabschluss zählt und nicht die Zulassung.“ Er fände „es hilfreich, wenn die Automobilhersteller selbst die Differenz ausgleichen würden, die durch die längeren Lieferzeiten entstehen kann“. Entsprechende Pläne gibt es bei einigen Herstellern bereits.

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