Wallbox-Förderung: Hier gibt es jetzt noch Geld

Update: Die Wallbox-Förderung der KfW für Privatleute erhält keine Neuauflage. Gefördert werden nur noch öffentlich zugängliche Ladepunkte. Dennoch gibt es Möglichkeiten, an Subventionen zu kommen.

Heiko Dilk

Heiko Dilk

Ein Auto vor der Garage.
Private Wallboxen boomen: Der Staat hat die Förderung bereits zweimal verlängert [Quelle: Daimler AG]

Im Mai 2022 teilte die Bundesregierung auf Anfrage mit, dass keine Neuauflage der Wallbox-Förderung für Privatleute durch die KfW geplant sei. Begründung: Das Förderprogramm habe seine Anschubwirkung für die Elektromobilität entfaltet und geholfen, Produkte und Dienstleistungen zu etablieren. 

Auch das bereits ausgelaufene Förderprogramm für mittelständische Unternehmen wird nicht verlängert. Stattdessen fokussiert sich die Bundesregierung auf den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Mit 500 Millionen Euro werden bis 2025 demnach öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Die Bundesregierung erhofft sich 50.000 zusätzliche Ladepunkte.

Seit Ende 2021 war der Fördertopf der KfW leer. Nach Angaben der KfW gingen insgesamt 825.042 Anträge auf die Förderung in Höhe von bis zu 900 Euro ein. 

Es gibt jedoch ein neues Förderprogramm der KfW, das nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen bezuschusst. Das greift auch für Einzelunternehmer. Wer zudem als Privatmensch vor dem Auslaufen die Förderung beantragt hat, kann weiterhin von der Subvention profitieren. Zudem haben manche Bundesländer eigene Förderprogramme, die unabhängig von der KfW-Förderung private Wallboxen bezuschussen. Auf regionaler Ebene zahlen manche Kommunen und Städte sowie Energieversorger für Kauf und Einbau von Wallboxen Zuschüsse.

Wer braucht eine private Ladestation?

Ob eine private Ladestation Sinn ergibt, hängt von der Ladeinfrastruktur in der Wohngegend ab. Wer regelmäßig eine freie Steckdose an der öffentlichen Ladesäule findet, kann womöglich auf die Wallbox verzichten. Andererseits: Jede private Lademöglichkeit entlastet die Infrastruktur für E-Mobilisten ohne Stellplatz – und entspannt im Alltag ungemein. Zudem steigen die Zulassungszahlen für Elektroautos und Plug-in-Hybride weiterhin rasant. Die öffentliche Ladeinfrastruktur hält kaum mit. Wo die Lage noch entspannt ist, muss das also nicht so bleiben.

Wer ein E-Auto fährt und ein Eigenheim besitzt, lädt zudem mit eigener Wallbox meist deutlich günstiger als an öffentlichen Ladesäulen. Daheim zahlt man den Kilowattstundenpreis des Hausstromtarifs. Manche Energieversorger bieten auch spezielle Tarife an. Die Kosten für eine Wallbox lassen sich so unter Umständen schnell wieder hereinholen. Eigenheimbesitzer*innen mit eigener Photovoltaik-Anlage sollten auf jeden Fall eine Wallbox installieren, denn sie laden umsonst und verringern damit ihre Stromkosten erheblich. Zumal die Einspeisungsvergütung ins öffentliche Stromnetz mittlerweile sehr niedrig ausfällt.

Theoretisch lässt sich das E-Auto daheim auch ohne Wallbox an der Haushaltssteckdose laden. Allerdings fällt die Ladeleistung dann sehr gering aus. Maximal 3,7 kW sind möglich, oftmals sind es nur 2,3 kW. Schon bei moderater Akkugröße braucht das Elektroauto so viele Stunden, bis es voll ist. Zudem ist nicht gewährleistet, dass das heimische Stromnetz tüchtig genug ist für hohe Dauerleistungen. Mit der fachmännischen Installation einer Wallbox muss man sich darum keine Sorgen machen. Die Ladeleistung liegt dann bei mindestens 11 kW, so dass selbst E-Autos für die Langstrecke über Nacht voll werden.

Tesla Elektroauto beim Laden an einer der Wallbox
Der Bund fördert nach gegenwärtigem Stand ausschließlich Unternehmen, Kommunen, Verbände und gemeinnützige Organisationen bei der Anschaffung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen. [Bildquelle: picture alliance / Daniel Kubirski]

Wer wird gefördert?

Die Fördertöpfe der KfW standen bisher Privatleuten oder Haus- bzw. Wohneigentümergemeinschaften zur Verfügung. Zudem konnten Mieter und Vermieter einen Antrag auf Wallbox-Förderung stellen. In diesem „KfW-Zuschuss 440“ geht es um die Ladeinfrastruktur an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Man musste aber kein Eigenheim besitzen, damit die Förderung interessant wird. Ein eigener Stellplatz genügt.

Die Förderung für Unternehmen und Kommunen „KfW-Zuschuss 441“ gilt für den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Lade­stationen, die beispielswiese auf Firmengeländen stehen. Sie sind entsprechend für das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten gedacht. Antragsteller können Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unter­nehmen, Verbände und gemein­nützige Organisationen sein. Zudem können Freiberufler in den Genuss der KfW-Förderung 441 kommen. 

Konditionen der Wallbox-Förderung

Gefördert wird und wurde in beiden Fällen der Kauf der Wallbox, die Installation inklusive Arbeiten am Stromanschluss sowie die Kosten für ein Energiemanagement-System, mit dem sich die Ladestation steuern lässt. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind beim Zuschuss 441 weitgehend identisch mit denen des ausgelaufenen Zuschusses 440, einige Unterschiede ergeben sich jedoch im Detail.
Wallbox Förderung der KfW im Vergleich
FörderungZuschuss 440 für private WallboxenZuschuss 441 für Firmen
FördergegenstandKosten für Kauf und Einbau von Wallboxen mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Ladesteuerung (Ladestationen mit mehr Leistung müssen gedrosselt werden)Kosten für Kauf und Einbau von Wallboxen mit 22 kW Ladeleistung und intelligenter
Ladesteuerung 
Weitere VoraussetzungenBetrieb muss mit Ökostrom erfolgen, bspw. über eine Photovoltaikanlage (ebenfalls förderfähig über die KfW). Ein „grüner Stromtarif“ ist ausreichendBetrieb muss mit Ökostrom erfolgen, bspw. über eine Photovoltaikanlage (ebenfalls förderfähig über die KfW). Ein „grüner Stromtarif“ ist ausreichend
Förderbetrag900 Euro/Ladepunkt900 Euro/Ladepunkt
Nötige Eigeninvestition900 Euro/Ladepunkt1.285,71 Euro/Ladepunkt
Förderanteil100 Prozent70 Prozent
Maximaler Förderbetragunbegrenzt45.000 Euro/Standort (entspricht 50 Ladepunkten)
Förderfähige WallboxenNach Liste der KfWNach Liste der KfW

Rechenbeispiele zur Höhe der Wallbox-Förderung

Wer die ausgelaufene Wallbox-Förderung der KfW als Privatmensch in Anspruch genommen hat, musste bedenken: Zwar wird jeder Ladepunkt mit 900 Euro bezuschusst. Dafür müssen Privatleute aber mindestens 900 Euro pro Ladepunkt investieren. Nur dann erhalten sie bis zu 100 Prozent ihrer Investition zurück. Eine anteilige Förderung bei geringeren Kosten gibt es nicht. Das heißt, nur wer beispielsweise 1.800 Euro für zwei Ladepunkte ausgibt, bekommt 1.800 Euro von der KfW. Liegt die Investition darunter, wird nur ein Ladepunkt mit 900 Euro gefördert. Kosten drei Ladepunkte mehr als 1.800 aber weniger als 2.700 Euro, gibt es 1.800 Euro.

Die Förderung für Unternehmen hingegen wird nur anteilig gewährt. Zwar beträgt die Fördersumme ebenfalls 900 Euro pro Ladepunkt. Dafür müssen jedoch 1.285,71 Euro investiert werden. Der Zuschuss beträgt also 70 Prozent der Kosten. Werden mehrere Ladepunkte errichtet, gilt die 70-Prozent-Grenze auch dann, wenn pro Ladepunkt weniger als die 1.285,71 Euro ausgegeben werden. 

Ein Beispiel: Wer zwei Ladepunkte einrichtet und dafür 2.000 Euro ausgibt (1.000 Euro pro Ladepunkt), bekommt statt 1.800 Euro (900 Euro pro Ladepunkt) nur 1.400 Euro. Um die volle Summe zu erhalten müssen die Kosten bei mindestens 2.571,43 Euro liegen.

Wie beantragt man die Fördergelder?

Nachdem es vorerst keine weitere Förderung geben wird: Gar nicht. Bisher hat es so funktioniert:

  • Die zuständige KfW hat ein Zuschussportal für die Beantragung von Fördergeldern eingerichtet, über das die Antragstellung abgewickelt wird.
  • Hier muss man sich vorab registrieren und den Antrag einreichen. Wichtig: Das muss passieren, bevor die Wallbox bestellt wird, da nur neu errichtete Ladepunkte subventioniert werden.
  • Unter Umständen sind zusätzliche Unterlagen einzureichen. Wer beispielsweise im Namen einer Eigentümergemeinschaft den Antrag stellt, braucht eine Vollmacht derselben und eine Liste der antragstellenden Eigentümer*innen.
  • Wird der Antrag im Namen eines Unternehmens gestellt sind weitere Unter­lagen erforderlich, beispielsweise ein Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Nachdem die KfW eine Antragsbestätigung verschickt hat, müssen privat Antragstellende ihre Identität nachweisen. Das kann per Schufa-Identitäts-Check erfolgen, per Video-Identifizierung oder über das Postident-Verfahren.
  • Nach Erhalt der Antragsbstätigung kann man die Ladestation installieren lassen. Das muss durch einen Fachbetrieb passieren.
  • Unternehmen sind verpflichtet ihre Ladestation nach Inbetriebnahme bei der Online Berichterstattung der Now GmbH Obelis zu registrieren.
  • Zur Bestätigung an die KfW, dass der Fördergrund gegeben ist, müssen nun die Rechnungen über den Kauf und die Installation hochgeladen werden. Wichtig: Das muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Antragsbestätigung erfolgen. Für die KfW-Förderung 441 ist das derzeit noch nicht möglich. Voraussichtlich wird es ab Ende Februar soweit sein. Außerdem erhebt die KfW einige weitere Daten, um beispielsweise die Kostenentwicklung für Wallboxen im Auge zu behalten. Unternehmen müssen zudem nachweisen, dass die Ladestation bei Obelis eingetragen wurde.
  • Ist alles erledigt, und sind alle Nachweise eingereicht, braucht die KfW einige Wochen für die Bearbeitung. Das Geld wird direkt auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen.
© Tesla
Mit 900 Euro Förderung lässt sich der Großteil der Anschaffungskosten für eine Wallbox abdecken [Quelle: Daimler AG]

Wallbox-Förderung der Bundesländer

Nicht nur auf Bundesebene ist das Förderprogramm für private Wallboxen mittlerweile ausgelaufen. Die Bundesländer halten sich ebenfalls mit Fördergeldern für Privatleute zurück. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind die Förderungen spätestens Ende 2021 ausgelaufen. Einige Bundesländer bieten analog zum KfW-Zuschuss 441 Fördergelder für Firmen, gemeinnützige Vereine, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Wallbox-Förderung Baden-Württemberg

Lediglich Baden-Württemberg hat noch ein aktives Förderprogramm für private Wallboxen. Dieser BW-E-Solar-Gutschein wird gewährt, wenn gleichzeitig mit der Wallbox ein Elektroauto oder ein elektrisches Leichtfahrzeug angeschafft wird. Der Förderbetrag dafür liegt bei 1.000 Euro, die Wallbox wird mit 500 Euro bezuschusst.

Wallbox-Förderung in Hamburg

Die Stadt Hamburg fördert im Rahmen des ELBE-Projekts (Electrify Buildings for Electric Vehicles) Unternehmen, Grundeigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine, Kirchen und Stiftungen, Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg. Die Fördergelder werden auf die Abschreibungsraten gewährt, die Quote liegt je nach Antragstellenden bei 40 bis 100 Prozent. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der Kosten. Der Standort der Ladestationen muss in Hamburg sein, der Firmensitz ist unerheblich.

Wallbox-Förderung Berlin

Berlin gewährt Fördergelder für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Neben der Ladeinfrastruktur wird mit dem Programm WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität) auch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bezuschusst. Das betrifft Nutzfahrzeuge, elektrische Leichtfahrzeuge, E-Roller sowie E-Bikes. Pkw werden nur bei Taxiunternehmen gefördert. Ladestationen werden mit 50 Prozent der Kosten und maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt unterstützt. 

Wallbox-Förderung Niedersachsen

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen anteilig mit bis zu 80 Prozent der Kosten für Ladestationen. Wechselstrom-Ladestationen werden mit maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt bezuschusst, Schnellladestationen mit Gleichstrom sogar mit bis zu 100.000 Euro. Ursprünglich standen 10 Millionen euro bis Ende 2022 zur Verfügung, zuletzt waren es 25,4 Millionen. Aktuell scheint jedoch kein aktiver Förderaufruf zu existieren.

Wallbox-Förderung Thüringen

Kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen können 75 Prozent ihrer Kosten für den Aufbau einer betrieblichen Ladeinfrastruktur. Das Programm läuft bis Ende 2022 und reicht Förderbeträge von bis zu 15.000 Euro je AC-Ladestation weiter, bei DC-Schnellladern sind es maximal 30.000 Euro.

Wallbox-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gewährt keine expliziten Zuschüsse für den Aufbau von Ladestationen bei Unternehmen. Im Rahmen der Förderung für „Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ wird jedoch auch die Elektromobilität erfasst.  Die Investitionshöhe muss mindestens 20.000 Euro betragen, gefördert werden 50 bis 60 Prozent.

Elektroauto an der Ladestation
Für Privatleute ist es derzeit schwer, an eine Wallbox-Förderung zu gelangen. Über eine nähere Recherche am Wohnort lassen sich jedoch unter Umständen Förderprogramme auftun. [Bildquelle: Adobe Stock]

Regionale Förderprogramme für Wallboxen

Nicht nur Bund und Länder unterstützen den Kauf und die Installation von Wallboxen. Städte und Kommunen haben teilweise ebenfalls eigene Förderangebote. Die meisten richten sich an Unternehmen, doch auch private Wallboxen werden zum Teil noch bezuschusst.

Die Stadt Düsseldorf unterstützt beispielsweise den Kauf und die Installation einer Wallbox mit 50 Prozent der Kosten. Bis zu 1.000 Euro gibt es als Zuschuss. In der bayerischen Gemeinde Grünwald werden private Ladestationen mit 40 Prozent pro Ladepunkt subventioniert. Die maximalen Summe beträgt 3.500 Euro. Dazu werden 80 Prozent der Beratungskosten übernommen (bis 1.600 Euro).

Zahlreiche weitere Kommunen und Gemeinden bieten ähnliche Förderungen an. Zum Teil läuft die Bezuschussung auch über Stadtwerke oder örtliche Energieversorger. Der Stromversorger e.on bietet via Eingabe der Postleitzahl einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten vor Ort, nicht alle davon sind jedoch auf dem neuesten Stand. Interessent*innen sollten sich also vor Ort informieren, ob die Wallbox-Förderung noch läuft

Reicht die Förderung für alle Kosten?

Wallboxen gibt es bereits für weniger als 500 Euro im Handel. Je nach Anspruch können die Kosten aber deutlich mehr als 1.000 Euro oder gar mehrere tausend Euro betragen. Hier kommt es auf die Ausstattung und auf die Ladeleistung an. Wer mehr als 11 kW wünscht, das wären dann üblicherweise 22 kW, zahlt mehr – und bekommt die Förderung nur bei Drosselung. Unternehmen und Freiberufler müssen ohnehin mindestens 22 kW bereitstellen.

Für die meisten privaten Anwender dürfte eine 11-kW-Wallbox im Alltag ausreichen. Da sie „smart“ sein muss, fallen einige günstige Ladestationen allerdings aus der Auswahl. Denn viele Geräte für um die 500 Euro kommunizieren nicht mit dem Stromnetz, so dass eine Ladesteuerung und Leistungsbegrenzung nicht möglich sind. Wer mit 600 bis 700 Euro plant, findet auf jeden Fall eine förderfähige Wallbox, die alle Anforderungen erfüllt.

Zu den Anschaffungskosten kommen die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation. Diese Positionen können enorm variieren. Eigenheimbesitzer mit Starkstromanschluss in der Garage müssen sich bei der Wahl einer günstigen Wallbox schon fast anstrengen, um den förderfähigen Betrag von mindestens 900 Euro auszugeben. Mieter mit Stellplatz in der Tiefgarage ohne Stromanschluss sollten sich auf erhebliche Kosten einstellen.

Faktoren wie die Entfernung zum Sicherungskasten, eventuell nötige vorbereitende Arbeiten (Mauerdurchbrüche, Grabungen etc.) oder das Verlegen von Leitungen beeinflussen die Kosten genau wie die konkrete Anbringung der Ladestation. So können die Kosten zwischen wenigen 100 Euro und mehr als 2.000 Euro liegen. Eine genaue Aussage lässt sich nur durch einen Fachmann treffen, der die Gegebenheiten vor Ort inspiziert.

Wer die Kosten reduzieren will, sollte sich erkundigen, ob es eventuell regional oder lokal zusätzliche Fördermöglichkeiten neben der Bundesförderung gibt. Manche Bundesländer schießen ebenfalls Geld zu und erlauben die Kombination mit dem KfW-Zuschuss. Bei Stellplätzen in Mehrfamilienhäusern kann es sinnvoll sein, sich mit einem Nachbarn zusammenzutun und mehr als einen Ladepunkt zu installieren. Die Kosten für vorbereitende Arbeiten machen dann pro Ladepunkt einen geringeren Anteil an den Gesamtkosten aus und lassen sich teilen.

© Volkswagen
Für den Bau einer Wallbox müssen Kunden zunächst in Vorleistung gehen, können sich anschließend aber bis zu 900 Euro der Kosten zurückerstatten lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind [Quelle: Volkswagen]

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