Beschilderung an Ladesäulen: Jede Stadt wie sie will
An deutschen Ladesäulen macht jede Stadt, was sie will: Uneinheitliche Beschilderungen und abweichende Regeln sorgen bei E-Auto-Fahrenden oft für Verwirrung. Was wo gilt, steht hier.
Die Zahl öffentlicher Ladepunkte steigt. Rund 51.000 davon gibt es aktuell in Deutschland (Stand: Februar 2022). Die Zahl der Elektroautos steigt ebenfalls: Knapp 356.000 wurden 2021 neu zugelassen. Wer zuhause keine eigene Wallbox hat oder unterwegs ist, muss oft auf die öffentliche Ladeinfrastruktur zurückgreifen. Die Regeln, die dort gelten, unterscheiden sich jedoch in deutschen Städten sehr stark. Das ergab eine Befragung des ADAC unter 16 Landeshauptstädten.
Damit einher geht dem Club zufolge eine oftmals abweichende Beschilderung, die zudem nicht immer klar und eindeutig ist: Was ist an dieser Ladesäule erlaubt, was nicht? Wie lange darf dort geparkt werden, wie lange darf geladen werden? Gilt die Regel für alle Elektrofahrzeuge oder nur für solche mit E-Kennzeichen? Zum Teil variiert dies sogar je nach Uhrzeit. So dürfen in Erfurt auch Verbrenner zwischen 21 und 9 Uhr an Ladesäulen parken.
Ladesäulen: Wer darf wann wo was?
In nur fünf der 16 befragten Kommunen dürfen alle Elektrofahrzeuge an Ladesäulen stehen, in den übrigen Städten ist dies nur Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gestattet. Dies weist das Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ aus – vielen Fahrzeughaltenden dürfte dies nicht bekannt sein. Fünf von 15 Städten verbieten das Parken, ohne dabei das Fahrzeug zu laden. In den übrigen Städten variiert dies je nach Uhrzeit. 14 der 16 Städte beschränken zudem die Parkdauer während des Ladezugangs. In München etwa dürfen E-Autos an Wechselstrom-Stationen von 8 bis 20 Uhr maximal vier Stunden stehen, nachts aber ohne zeitliche Beschränkung.
Öffentliche Ladesäulen: Das bedeuten die Schilder
Öffentliche Ladepunkte beschildern die Kommunen meist mit sogenannten Zusatzzeichen. Deren genaue Bedeutung ist nicht jedem Autofahrenden bekannt. Zudem regeln sie nicht immer klar, was erlaubt ist und was nicht. So weist ein Schild mit einer Ladesäule (365-65) auf das Vorhandensein einer Ladesäule hin, ein Auto mit Stecker (1010-66) erlaubt das Parken dort aber nur Fahrzeugen mit E-Kennzeichen. Es besagt aber nicht, dass diese auch laden müssen. Zusatz-Textschilder, sogenannte verbale Zusatzzeichen, lassen ebenfalls Deutungslücken. Oft ist nicht geregelt, was passiert, wenn etwa der Akku gefüllt ist, das Fahrzeug aber weiterhin parkt. Daher fordert der ADAC, die verbalen Zusatzzeichen unmissverständlich zu formulieren. Er schlägt außerdem vor, die Ladezeiten generell zu begrenzen und Ladesäulen für alle Elektroautos, auch solche ohne E-Kennzeichen, freizugeben.
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