Das sind die wichtigsten Mobilitäts-Pläne der Koalition

41-mal taucht im Koalitionsvertrag der Begriff „Mobilität“ auf. Dahinter verbergen sich viele fromme Absichtserklärungen. An mancher Stelle wird die neue Regierung jedoch konkret.

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Simon Pausch
Politiker der Ampelkoalition (2021)
Christian Lindner, Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Robert Habeck präsentierten den Koalitionsvertrag [Quelle: picture alliance/dpa | Michael Kappeler]

Satte 178 Seiten umfasst das Koalitionspapier, dass die künftigen Regierungsparteien am 24. November der Öffentlichkeit präsentiert haben. Titel des Gemeinschaftswerks von SPD, Grünen und FDP: „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.“ So findet jeder Koalitionspartner im Titel indirekt Erwähnung.

Neben allerhand Absichtserklärungen hinsichtlich der digitalen Infrastruktur oder des Gesundheits- und Bildungswesens findet sich auf Seite 48 der Abschnitt „Mobilität“. Er ist eingebettet in das Kapitel „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ und umfasst insgesamt sechs Seiten. Insgesamt 41-mal erwähnen die Autoren das Wort „Mobilität“ – öfter als „Medizin“ (19), seltener als Rente (65) oder „Bildung“ (171)

mobility.talk dokumentiert die wichtigsten Pläne der neuen Bundesregierung zur Zukunft der Mobilität.

Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge

„Wir wollen eine nachhaltige, barrierefreie, innovative und für alle alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität ermöglichen. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

Die erste nennenswerte Erwähnung des Themas Mobilität entspricht dem Common Sense. Interessant ist die Platzierung. Die Koalitionäre sehen die Herausforderung, bezahlbare und alltagstaugliche Mobilität zu gewährleisten, als Teil des Klimaschutzes. Die erste nennenswerte Erwähnung folgt auf Themen wie Tierwohl und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Landwirte. Separat davon betrachtet die Regierung offensichtlich das Thema „Transformation der Automobilindustrie“. Davon ist erst zwei Kapitel später die Rede.

 

E-Auto Parkplatz
Die Regierungsparteien wollen den Ausbau der Elektromobilität weiter vorantreiben [Quelle: picture alliance / Zoonar | Stephan Kelle]

15 Millionen vollelektrische PKW bis 2030

„Wir machen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität, zum Innovationsstandort für autonomes Fahren und beschleunigen massiv den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Unser Ziel sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030.“

Vieles in dem Koalitionsvertrag sind fromme Absichtserklärungen. An dieser Stelle werden die Ampel-Parteien jedoch konkret. 15 Millionen E-Autos in den nächsten neun Jahren sind zumindest ein Wert, an dem sich die Arbeit der Verantwortlichen messen lässt. Ist das ein realistischer Wert? Aktuell sind gut eine Million E-Autos in Deutschland zugelassen. Die Industrie hat aufgrund der Halbleiterkrise mit massiven Produktionsproblemen zu kämpfen.

Gar nicht erwähnt wird in diesem Zusammenhang das Thema Wasserstoff. Stattdessen geht es neben der Herstellung von E-Antrieben auch um die Wiederverwertung von Akkus und den Ausbau der Lade-Infrastruktur. Dabei helfen soll zudem eine noch zu gründende Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“. Grünen Wasserstoff will die Koalition dennoch ebenfalls fördern. Sie sieht ihn aber eher im Kontext der Industriepolitik: Überall dort nämlich, wo nicht elektrifiziert werden kann.

 Die Bahn wird wichtiger als das Auto

„Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur müssen weiter erhöht und langfristig abgesichert werden. Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes umzusetzen.“

Da ist er wieder, der Deutschlandtakt. Für den eng aufeinander abgestimmten Fahrplan des öffentlichen Verkehrs, der damit gemeint ist, braucht es jedoch einen massiven Ausbau der Infrastruktur. Dabei helfen soll der Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040. Wie der im Detail aussehen soll, verraten die Regierungsparteien noch nicht.

Dafür nennen die Autoren hier konkrete Zahlen: „Bis 2030 wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und innovative Antriebstechnologien unterstützen.“ Aktuell sind 61 Prozent des deutschen Schienennetzes hierzulande elektrifiziert. Auch der Güterverkehr auf der Schiene soll gestärkt werden. Einerseits durch den Ausbau der Infrastruktur. Bis 2030 sollen 25 Prozent statt wie bisher 19 Prozent der Güter von Zügen transportiert werden. Andererseits durch höhere Kosten für Transporte mit LKW: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.

Masterplan Schienenverkehr

„Sofern haushalterisch machbar, soll die Nutzung der Schiene günstiger werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen zu stärken.“

Mehr Güter, mehr Passagiere: Der Bahnverkehr spielt eine entscheidende Rolle in den Mobilitätsplänen der neuen Bundesregierung. Der bestehende (und oft kritisierte) Masterplan Schienenverkehr soll diesbezüglich vorangetrieben werden. Die Einschränkung „sofern haushalterisch machbar“ impliziert jedoch, dass es auch anders kommen kann.

Mehr Handlungsspielraum für Kommunen

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Diese Zusage klingt unspektakulär, kann aber bei entschlossener Umsetzung einen gewaltigen Einfluss auf die Entwicklung des Verkehrs haben. Bislang klagten Kommunen oft über fehlende Rechtssicherheit, wenn sie Auto- zu Fahrradstraßen transformieren wollten. Halten die Koalitionäre an dieser Stelle Wort, wäre der Weg für individuelle und nachhaltige Veränderungen in der Stadt- und Verkehrsplanung geebnet.

Das entscheidende Wort lautet an dieser wie auch an jeder anderen Stelle des Koalitionsvertrags: wenn. Das Papier ist das Ergebnis wochenlanger Verhandlungen der Regierungsparteien – eine Garantie auf Umsetzung besteht nicht.

Galgenfrist für E-Auto-Prämie und Subventionen

Das Umwelt-Bundesamt hatte eben erst eine Streichliste schädlicher Subventionen publiziert. Einen Teil will die Ampel nun tatsächlich streichen: So soll die EU-Energiesteuerrichtlinie umgesetzt werden, die die steuerliche Angleichung von Diesel und Benzin vorsieht. Damit wird Diesel künftig deutlich teurer. Zum Ausgleich könnte die Kfz-Steuer auf Diesel sinken, sie soll „überprüft werden“. Offensichtliches Ziel: Die Kosten des Autofahrens (aber auch des Güterverkehrs auf der Straße) würden so verbrauchsabhängig anfallen und nicht mehr als Fixkosten entstehen.

Ebenfalls einschneidend: Die sogenannte Innovationsprämie, die u.a. Plug-in-Hybride stark subventioniert, soll nur noch bis zum 31.12.2022 unverändert bestehen bleiben. Danach soll sie nur noch für Fahrzeuge gezahlt werden, „die nachweislich einen positiven Klimaeffekt haben“. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen ist das umstritten. Zudem soll die E-Auto-Förderung insgesamt schrittweise abgesenkt und zum Jahresende 2025 ganz abgeschafft werden.

Es folgt eine weitere Änderung, diesmal für Dienstwagen-Nutzende: Bisher werden Plug-in-Hybrid-Pkw bei der Dienstwagenbesteuerung gegenüber herkömmlichen Dienstwagen bevorzugt: Der Steuersatz ist nur halb so hoch. Das will die Ampel-Koalition zwar nicht abschaffen. Aber der Vorteil kann nur noch geltend gemacht werden, wenn der Nutzende nachweist, dass das Auto zu mehr als 50 Prozent elektrisch bewegt wurde. Mit diesen Maßnahmen will die künftige Regierung „zusätzliche Haushaltsspielräume gewinnen“.

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