Elektro-Prämie: Habeck streicht Förderung für Leichtkraftautos
Die bisherige Bundesregierung plante, die Elektroauto-Prämie auf Leichtkraftautos auszuweiten. 1500 Euro hätte es geben können. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf nun vorerst kassiert.
Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel. Der Entwurf liegt mobility.talk vor.
Nun heißt es: Kommando zurück. Die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium nun mitgeteilt. Dazu ändert die Behörde in der entsprechenden Verordnung das Ablaufdatum lediglich von Ende 2021 auf Ende 2022.
Was ist ein Leichtfahrzeug?
Leichtfahrzeuge werden umgangssprachlich auch Mopedautos genannt. Es handelt sich in der Regel um vierrädrige, geschlossene Fahrzeuge – sie sind damit sperriger und ganzjahrestauglicher als etwa ein Motorroller, aber deutlich kleiner und kostengünstiger als ein PKW. In der Regel sind zudem nur zwei Sitzplätze vorgesehen. Ihr Einsatzzweck ist meist auf die Stadt bestimmt, auch wenn einige Modelle auf reinen Kraftstraßen fahren dürfen.
In der EU teilen die EG-Fahrzeugklassen entsprechende Fahrzeuge folgendermaßen ein:
- L5e: Dreirädriges Fahrzeug mit maximal 15 kW Leistung, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, fahrbar mit Führerschein AM
- L6e: Vierrädriges Fahrzeug bis 425 kg Leergewicht (bei E-Autos: gemessen ohne Batterien). Leistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, fahrbar mit Führerschein AM
- L7e: Vierrädriges Fahrzeug bis 450 kg Leergewicht, Leistung bis 15 kW, fahrbar mit Pkw-Führerschein (B)
Weitere Fahrzeugklassen betreffen zum Beispiel Mofas, Roller und Motorräder. Zudem existieren Nutzfahrzeugklassen. Die Klassifizierung beinhaltet auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und enthält daher zum Teil Hubraumgrenzen. Eine Elektro-Prämie gibt es für Autos mit Verbrennungsmotor selbstverständlich nicht – dies hätte lediglich Elektrofahrzeuge betroffen.
Was sind die Vorteile von Leichtkraftfahrzeugen?
Elektrische Leichtfahrzeuge eignen sich vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Sicherheitsanforderungen an diese Fahrzeuge sind niedriger: Es sind weder Airbags noch ESP oder ABS vorgeschrieben, auch Fernlicht muss nicht an Bord sein. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Daher sind diese Autos oft günstiger als normale PKW. Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar. Modelle der Klasse L6e lassen sich bereits mit weniger als 18 Jahren und ohne Pkw-Führerschein fahren.
Das sind die wichtigsten Modelle
Eine Übersicht über die besten Leichtautos findest Du hier
Eines der bekanntesten rein elektrisch angetriebenen Modelle ist der Renault Twizy, der in der Klasse L7e oder mit Drosselung auf 45 km/h in der Klasse L6e (fahrbar ohne Pkw-Führerschein) angeboten wird. Die Stellantis-Gruppe hat 2020 den Citroën Ami vorgestellt und bringt 2021 den technisch identischen Opel Rocks-e auf den Markt. Daneben gibt es zahlreiche Modelle kleinerer, aber renommierter Hersteller wie Ligier, Tazzari und Aixam, den SAM des Smart-Erfinders Nicolas Hayek und viele weitere. Einige lassen sich sogar für rund 5.000 Euro im Online-Shop von Supermarktketten wie Netto oder Kaufland bestellen. Auf der IAA 2021 wurde zudem die Serienversion des Microlino vorgestellt, ein Fahrzeug der Klasse L7e mit 90 km/h Spitzengeschwindigkeit und (je nach Akku) bis zu 230 Kilometern Reichweite.
Wie viel Geld hätte es fürs E-Mopedauto gegeben?
Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren.
Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis des Renault Twizy aktuell 11.450 Euro. Der Microlino soll rund 12.500 Euro kosten. Ein Tazzari Zero City kostet sogar mehr als 16.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich: Etwa einen Dacia Spring, einen Smart EQ Forfour oder einen VW e-Up.
Welche Leichtkraftfahrzeuge sollen gefördert werden?
Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind.
Generell gilt: Welche Fahrzeuge konkret gefördert werden, legt das anhand der Vorgaben des Ministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fest. Die Modelle werden dort in eine öffentlich einsehbare Liste aufgenommen. Weitere Bedingungen: Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen werden. Junge Gebrauchtwagen dürfen maximal 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen und dürfen nicht bereits als Neuwagen gefördert worden sein. Der Antragsteller muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate halten.
Förderung am Markt vorbei?
Sollte die neue Regierung die Förderung von Leitautos wieder aufgreifen, sollte sie sich stärker am Markt orientieren. Mit dem Citroën Ami und dem Opel Rocks-e kommen große Automarken mit neuen Modellen auf den Markt. Auch Kia plant ein solches Fahrzeug. Sie alle fahren jedoch mit der Drosselung auf 45 km/h in der laut bisherigem Entwurf nicht geförderten Klasse L6e. Auch etablierte Hersteller wie Aixam beschränken sich zumeist auf gedrosselte L6e-Mopedautos mit Elektroantrieb. Sie aus der Förderung auszuschließen, scheint wenig sinnvoll: Es existiert hier ein größeres Angebot als in der Klasse L7e. Zudem reichen diese Modelle im Kurzstrecken-Stadtverkehr völlig aus, die Fähigkeit zu Landstraßentempo wird in der City nicht gebraucht. Dafür können Elektro-Mopedautos in der Stadt effektiv ein großes Auto mit höherem Platzbedarf und höherem Verbrauch ersetzen. Egal ob in privater Hand oder als Sharing-Flotte.
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