Lkw-Maut soll sich an CO2-Ausstoß orientieren
Das EU-Parlament hat einer Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie zugestimmt. Ab 2026 müssen die EU-Länder Gebühren nach Umweltbelastung staffeln.
Viele Länder in Europa erheben bereits Mautgebühren auf ihren Autobahnen. Deutschland nur für Lkw, andere Länder für alle Fahrzeuge. Die Modelle unterscheiden sich deutlich. Einige Staaten wie Italien und Frankreich erheben die Gebühren nach gefahrenen Kilometern. Andere wie Österreich und Tschechien vergeben Vignetten mit zeitlich befristeter Gültigkeit. Auch die Bezahlsysteme unterscheiden sich.
Schon länger arbeitet die EU daran, die Regeln zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Das bedeutet nicht, dass jeder Staat Mautgebühren erheben muss. Wer sich jedoch dafür entscheidet, muss in Zukunft die entsprechende Richtlinie befolgen. Ein wichtiger Schritt ist nun getan: Das EU-Parlament hat der im Juni 2021 von den Mitgliedsstaaten vereinbarten Reform der Straßenbenutzungsgebühren zugestimmt. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
Umstellung auf ein streckenbasiertes System
Zeitbasierte Systeme wie in Österreich soll es künftig nicht mehr geben. Wenn Staaten künftig Mautgebühren erheben, soll die Gebühr in Abhängigkeit von der gefahrenen Strecke gezahlt werden. So handhaben dies heute zum Beispiel Italien, Frankreich, Spanien oder Portugal. Damit will die EU das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt stellen: Wer die Autobahnen wenig nutzt, zahlt wenig. Wer viel fährt, zahlt mehr.
Konkret sollen ab 2030 für Lkw und Busse nur noch entfernungsbasierte Tarife existieren. Wo bisher per Vignette mit zeitlich befristeter Gültigkeit bezahlt wird, muss das System umgestellt werden. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge darf es aber weiter Vignettenlösungen geben. Ein Kompromiss: Unsprünglich sollte sich für alle Fahrzeuge die Maut an der gefahrenen Strecke orientieren.
Orientierung der Gebühren an Umweltfaktoren
Ab 2026 müssen EU-Staaten, die Mautgebühren erheben, ihre Gebührensätze anhand der CO2-Emissionen von Fahrzeugen differenzieren. Wer weniger ausstößt, muss weniger zahlen. Das gilt zunächst für Lkw und Busse sowie für leichte Nutzfahrzeuge. Bei diesen dürfen auch Schadstoffemissionen berücksichtigt werden. Vor allem müssen Staaten für umweltfreundliche Fahrzeuge, etwa Elektro-Lkw, die Gebühren „erheblich“ senken. SO will die EU die EInführung umweltfreundlicher Fahrzeuge in der Logistik unterstützen.
Tages-Vignette wird Pflicht
Wo es bei einer Vignettenlösung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bleibt, müssen die Geltungszeiträume kürzer werden. Künftig soll es Vignetten für einen Tag, eine Woche oder 10 Tage geben. Außerdem beschloss das EU-Parlament eine Preisobergrenze für Pkw. Damit sollen „Gelegenheitsfahrer“ besser gestellt werden, die somit im einfachen Transit weniger zahlen als heute. So will die EU den Tourismus fördern und sicherstellen, dass „Reisende nicht benachteiligt werden“.
Ziel: Verbesserung der Infrastruktur
Mit den Gebühren der entfernungsbasierten Maut will die EU die Deckung der Kosten der Infrastruktur verbessern. Es habe sich gezeigt, dass zeitbasierte Systeme darin weniger effektiv seien: Es kommt weniger Geld zusammen. Zusätzlich zu den Infrastrukturkosten können die Staaten künftig auch „Staugebühren“ erheben. Begründung: Die EU-Parlamentarier gehen davon aus, dass regelmäßiges Stauaufkommen unabhängig von Instandhaltungsmaßnahmen gesellschaftliche Kosten verursacht, und dass es Mittel braucht, um diese Probleme zu lösen. Staugebühren sollen daher der „Lösung des Stauproblems“ zugutekommen.
Die Bauindustrie freut sich
Staaten, die Mautgebühren erheben, müssen zukünftig außerdem Rechenschaft darüber ablegen, wie sie die eingenommenen Mautgebühren verwenden. Dies begrüßt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: „Die Nutzerfinanzierung stellt sicher, dass jeder Euro, der durch Gebühren eingenommen wird, in den Straßenbau zurückfließt. Daher begrüßen wir die Entscheidung, dass Mitgliedstaaten eine Zweckbindung der Nutzergebühren einführen sollen“, sagt Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller.
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