Rauchverbot in Autos bald per Gesetz

Als eines von wenigen Ländern erlaubt Deutschland Autofahrenden das Rauchen, wenn Kinder oder Schwangere an Bord sind. Das soll ein Gesetz ändern. Es sieht saftige Strafen vor.

Redaktion
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Rauchen im Auto
Was in anderen europäischen Ländern bereits verboten ist, soll nun auch in Deutschland endlich ein Ende finden: Das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren wird als Verstoß gemeldet und mit einem hohen Bußgeld bestraft [Bildquelle: Peter Steffen; /Picture-Alliance]

Bislang haben Raucher in ihren Autos nichts zu befürchten: Das Rauchen in Autos in Deutschland ist erlaubt – ganz egal ob mit geöffneten oder geschlossenen Fenstern, auch die Zahl der Mitfahrenden ist irrelevant. Einzig das Entsorgen einer Kippe während der Fahrt war verboten: Wer erwischt wird, dem droht wegen Verschmutzung der Umwelt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 bis 50 Euro.

Mit dieser Regelung unterschied sich die Bundesrepublik seit Jahren von der Mehrheit der europäischen Nationen. In Österreich, Italien, Irland oder Frankreich gilt unter bestimmten Bedingungen schon länger ein Rauchverbot im Auto. Einige Bundesländer wollen das nun ändern und haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

500 bis 3000 Euro Bußgeld

NRW, Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein hatten bereits 2019 eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) angestrebt. Die damalige Novelle scheiterte allerdings im Bundestag. Drei Jahre später folgt nun der nächste Vorstoß: Am 11. März entschied der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen. Wann hierüber entschieden wird, ist noch nicht bekannt.

Bekannt sind hingegen die inhaltlichen Eckpunkte. Demnach richtet sich ein Rauchverbot in Autos vor allem nach den Mitfahrenden. Sind Kinder oder Schwangere an Bord, ist das Rauchen untersagt. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 500 und 3000 Euro bezahlen. Zum Vergleich: Wer sich in einer Nichtraucher-Gaststätte eine Zigarette ansteckt, wird dafür mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro sanktioniert.

Kein Rauchverbot in Cabrio mit offenem Verdeck

Die Länderinitiative beruft sich in ihrem Vorstoß vor allem auf den Schutz der Mitfahrenden, für die es oftmals keine Alternative zum Auto gebe. In geschlossenen Fahrzeugkabinen seien die Belastungen besonders hoch. Die Schadstoffkonzentration in einem verrauchten Auto übertreffe die in einer verrauchten Kneipe um das Fünffache. Jährlich sterben demnach weltweit mehr als 150.000 Kinder an den Folgen des Passiv-Rauchens.

Der Gesetzesentwurf sieht keine Unterscheidung zwischen geöffneten oder geschlossenen Fenstern oder Schiebedächern vor. Einzige Ausnahme: In einem Cabrio mit geöffnetem Verdeck darf auch dann geraucht werden, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Überprüft werden soll die Einhaltung der Nichtraucher-Regelung im Rahmen herkömmlicher Verkehrskontrollen.

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