THG-Quote: Bis zu 345 Euro Prämie für E-Autos
Bares Geld zusätzlich zur Innovationsprämie: Über die THG-Quote können Fahrer*innen von Elektroautos weitere Zahlungen erhalten – und zwar von Mineralölkonzernen. Die Antragstellung ist einfach.
Wer in Deutschland ein Elektroauto kauft, profitiert von üppigen Förderungen. Allein der Staat steuert über die sogenannte Innovationsprämie bis zu 6.000 Euro bei. Weitere 3.000 Euro kommen vom Hersteller. Bisher wurden mehr als 1.084.212 (Stand: Februar 2022) förderfähige Fahrzeuge verkauft. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten, mit einem Elektroauto Geld zu verdienen.
Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde 2014 als Instrument für den Klimaschutz eingeführt. Sie soll helfen, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu reduzieren und bringt E-Auto-Fahrer*innen bares Geld ein. Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“. Damit dürfen Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO2 quasi „weiterverkaufen“.
Im Prinzip können E-Autofahrer nunmehr die durch das E-Auto jährlich entstehende Einsparung von CO2-Emissionen in Form von Emissionszertifikaten an Mineralölunternehmen verkaufen. Denn diese Unternehmen müssen die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote – THG-Quote – erreichen, um die CO2-Bilanz der von ihnen verkauften Kraftstoffe zu verbessern. Ansonsten drohen ihnen Strafzahlungen in Höhe von 600 Euro pro Tonne CO2.
THG-Quote: Warum gibt es Geld für E-Autos?
Davon können Fahrer*innen von Elektroautos profitieren. Indem sie die THG-Quote ihres Fahrzeugs über Plattformen an die besagten Konzerne verkaufen, streichen sie jährliche Prämien ein. Die Konzerne verbessern dadurch ihrerseits die eigene CO2-Bilanz. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach der Fahrzeugklasse. Je größer das Fahrzeug, desto höher die Summe. Im Jahr 2022 sehen gibt es diese Prämien für den Verkauf der THG-Quote:
- bis zu 360 Euro pro E-Auto
- bis zu 415 Euro pro E-Leichtnutzfahrzeug (Klasse N1)
- bis zu 12.000 Euro pro E-Bus (Klasse M3)
Während die Innovationsprämie beim Kauf eines Elektroautos eine einmalige Zahlung darstellt, können Fahrer*innen von Elektroautos mit dem Verkauf der THG-Quote jährlich profitieren. Mindestens bis 2030 gilt die aktuelle Regelung. Zudem sollen die Prämien Jahr für Jahr steigen. Wichtig: Fahrer*innen von Plug-in-Hybriden können keine Anträge stellen (siehe dazu auch Kapitel weiter unten).
Mehrere Vermittlungsplattformen helfen E-Auto-Fahrer*innen, die THG-Quote zu verkaufen. Hier ist eine Auswahl von Anbietern, die die Prämie an Privatleute und Flottenbetreiber auszahlen:
- Samartificate: bis 250 Euro für Privatpersonen
- Polarstern: bis 250 Euro für Privatpersonen oder Spende
- Maingau Energie: bis 260 Euro für Privatpersonen
- GP Joule Connect: bis 275 Euro für Privatpersonen oder zusätzliche Wallbox-Förderung
- Fairnergy: bis 300 Euro für Privatpersonen
- Geld-fuer-eAuto.de: bis 300 Euro für Privatpersonen
- Emobia: bis 345 Euro für Privatpersonen & Flottenbetreiber
- Greentrax: bis 300 Euro für Privatpersonen
- E-Bonus: bis 375 Euro für Privatpersonen
- E.ON: bis 300 Euro nur für E-ON-Kund*innen
- Green Income: bis 250 Euro für Privatpersonen
- Juicity: bis 300 Euro für Privatpersonen
- Net4Energy: bis 255 Euro für Privatpersonen & Flottenbetreiber
- Smartificate: bis 250 Euro für Privatpersonen
So beantragen E-Auto-Fahrer*innen die Prämie
Um einen Antrag für die Prämie zu stellen, sind nur wenige Schritte nötig.
- Registrierung mit Name und E-Mail-Adresse
- Foto oder Scan des jeweiligen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). Wichtig: Vorder- und Rückseite hochladen
- Kontoverbindung für die Ausschüttung der Prämie
Es folgt eine Prüfung durch das Umweltbundesamt. Nach der Zuweisung des entsprechenden Zertifikats wird die Prämie ausgeschüttet. Einige Vermittlungsplattformen weisen im Rahmen der Anmeldung darauf hin, dass die Bearbeitungszeit bis zu 12 Wochen betragen kann. Die Antragstellung ist pro Elektrofahrzeug nur einmal im Jahr möglich. Die Prämie kann nur an Antragsteller ausgezahlt werden, die auch als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen sind.
THG-Quote: Diese Voraussetzungen muss ein E-Auto erfüllen
Mit der THG-Quote soll die CO2-Bilanz des Straßenverkehrs in Deutschland verbessert werden. Deswegen wird die Prämie nicht für alle E-Fahrzeuge ausgeschüttet. Diese Voraussetzungen müssen die Fahrzeuge erfüllen, damit den Antragssteller*innen die Prämie ausgezahlt wird:
- Nur rein batterieelektrische Fahrzeuge
- Das Fahrzeug muss in Deutschland angemeldet sein
- Das Fahrzeug muss im Förderjahr über eine gültige Zulassung verfügen. Wie lange das E-Auto tatsächlich gefahren ist, ist für die Ausschüttung der Prämie unerheblich
- Eine rückwirkende Beantragung der Prämie für das vergangene Jahr ist nicht möglich
- Besitzer*innen mehrerer Elektroautos können entsprechend mehrfach in den Genuss der Prämie kommen
- Bei Dienstwagen fungiert in der Regel der Arbeitgeber als Fahrzeughalter. Auch Unternehmen können die Prämie beantragen
- Beim Verkauf des Autos ist zu beachten, dass die THG-Quote nur einmal pro Jahr geltend gemacht werden kann
Wie lange dauert es, bis E-Auto-Fahrer ihr Geld erhalten?
Die oben genannten Vermittlungsplattformen bündeln die Anfragen und reichen sie an das Umweltbundesamt weiter. Für im Januar zugelassene Fahrzeuge wurden vielen Kund*innen die Auszahlungen für Februar oder März 2022 angekündigt. Laut der Nachrichtenagentur dpa ist jedoch in einigen Fällen noch immer kein Geld geflossen.
Das liegt offenbar daran, dass das Umweltbundesamt mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterherkommt. „Das Interesse an der Möglichkeit der Anrechnung von im Straßenverkehr eingesetzten elektrischen Strom auf die THG-Quote ist sehr hoch“, sagte ein Sprecher des Umweltbundesamtes der dpa. „Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sowie des Volumens vieler Anträge und des mit der Bearbeitung zusammenhängenden Prüfungsaufwandes im Zusammenhang mit der relativ kurzfristig zum Januar 2022 geändert Rechtslage ist aktuell mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen zu rechnen.“ Wie lange es dauert, bis das Geld ausgezahlt wird, lasse sich derzeit nicht absehen. Antragsteller*innen sollten auf Aussagen der Vermittler also nicht viel geben. Und derzeit Geduld mitbringen.
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