LED-Fahrradlampen: Darauf ist zu achten

Fahrradlampen scheinen heute fast so hell wie Auto-Lichter. Allerdings sind Radfahrende verantwortlich, wenn sie mit falsch eingestellten Lichtern Blend-Unfälle verursachen. Experten-Ratgeber und Video.

Stefan Weißenborn
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Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Lichtautomatik – die Licht- und Sichtextras von Autos gibt es längst für Fahrräder. Bei ihnen schreitet die Entwicklung ähnlich schnell voran: Sensoren an Fahrradlampen erkennen selbstständig, wenn es dunkler wird, zum Beispiel in einem Tunnel. Moderne High-Tech-Funzeln schalten automatisch von Tagfahr- auf Abblendlicht um. Der Radfahrende sieht gut und wird besser gesehen.

Während solche Funktionen prinzipiell der Fahrsicherheit dienen können, beobachten Experten mit gewisser Sorge ein anderes Phänomen. Frontbeleuchtung an Fahrrädern und Pedelecs ist teils so hell, dass sie zumindest bei eingeschaltetem Fernlicht stärker leuchtet als moderne LED-Scheinwerfer am Auto im Abblendmodus. Werden solche Scheinwerfer falsch bedient oder am Rad falsch eingestellt, wird der Gegenverkehr massiv geblendet.

„LED-Abblendlicht bei Autoscheinwerfern liegt immer unter dem Grenzwert von 2000 Lumen“, sagt Peter Wagner, der beim Tüv Nord in Dortmund als Fachreferent für Fahrzeugprüfung arbeitet. Nur, wenn eine automatische Niveaueinstellung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sind, dürfen es mehr sein.

Fahrradlampe
Die StVZO schreibt vor: Scheinwerfer für Abblendlicht dürfen nicht höher als 1,2 Meter vom Boden entfernt und nicht niedriger als 40 Zentimeter angebracht werden. [Quelle: Busch & Müller]

Helles Fahrradlicht: Lichtmenge wie ein Autoscheinwerfer

Der neueste sensorgesteuerte Pedelec-Scheinwerfer, den der Lichtspezialist Supernova mit Sitz in Gundelfingen im ersten Quartal 2022 für 449 Euro ins Verkaufsprogramm nimmt, gibt bis zu 3000 Lumen ab. „Da wird die Nacht zum Tag“, sagt Firmengründer Marcus Wallmeyer. In der Variante für S-Pedelecs wird er vorläufigen Herstellerangaben zufolge schon im Abblendmodus bis zu 1400 Lumen Lichtstrom abstrahlen. Wallmeyer begrüßt die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre: „Als Halogen-Technik noch gang und gäbe war, da waren Fahrradlampen Funzeln. Heute messen sich die Leuchten mit Autoscheinwerfern.“

Von einem „Wettrüsten“ spricht Barend Wolf, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Berlin: „Wenn Autos immer heller werden, dann müssen die Radfahrer offenbar nachziehen.“ Und das könne laut Anne Kliem von der Stiftung Warentest gefährlich werden: „Wenn ich geblendet werde, ist meine Wahrnehmung für kurz stark beeinträchtigt. So sehe ich vielleicht nicht, dass rechts im Sichtfeld ein Fußgänger auf die Straße tritt.“

Roland Huhn, Rechtsexperte beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), sagt, es sei „ein Beitrag der Radfahrenden zu einem besseren Verkehrsklima, im Dunkeln mit Licht zu fahren“. Doch bei der LED-Technik wird auch er differenzierter: Wir Menschen empfänden LED-Licht heller als gleich helles gelbliches Licht, wie es zum Beispiel Halogen-Lampen abgeben.

Hinzu kommt, wie der ADAC in einem Test herausgefunden hat, dass kleine Austrittsflächen den Effekt verstärken. Hersteller von Fahrrad-LED-Lampen geben sich Mühe, die Größe zu reduzieren. Schon bei 1500 bis 2000 Lumen komme es deshalb zu starken Blendeffekten, heißt es beim Autofahrerclub in München: „3000 Lumen bei einem Fahrrad blenden definitiv sehr.“

Grafik verkherssicheres Fahrrad
So soll es sein: Diese Grafik zeigt die Anforderungen an ein verkehrssicheres Fahrrad. In Deutschland zugelassene Leuchten und Reflektoren erkennt man an der K-Nummer mit dem Wellensymbol [Quelle: ADFC]

Fahrradbeleuchtung: Heller ist nicht gleich besser

Lumen, die Einheit für den Lichtstrom, und Lux, das für die Beleuchtungsstärke steht, sind Werte, mit denen Hersteller ihre Produkte oft bewerben. Sie sind so etwas wie PS und Drehmoment für Fahrradlampen. Messgrößen, an denen sich Kunden oft orientieren – gemäß der trügerischen Logik: Je heller, desto besser. Ist hier ein strukturelles Risiko für die Verkehrssicherheit angelegt?

DVR-Experte Wolf sagt zwar: „Eine konkrete Gefährdung kann man aus der Unfallstatistik nicht ablesen.“ Allerdings würden Blendunfälle statistisch nicht explizit erfasst. Kommt es zu einem Blendunfall, empfiehlt sich für Radelnde eine private Haftpflicht-Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt auf Nachfrage mit: „Grundsätzlich gilt: Fahrradfahrende haften bei Unfällen, wenn sie ein Verschulden trifft.“

An der rechten Einstellung scheint es zu hapern – wortwörtlich. Roland Huhn vom ADFC hat beobachtet, dass viele Scheinwerfer geneigte Frontflächen haben. Ihnen sehe man es im ausgeschalteten Zustand nicht an, ob sie verstellt seien oder nicht.

Anne Kliem von der Stiftung Warentest meint, das Bewusstsein, wie sehr moderne Beleuchtung blenden könne, sei bei vielen Radfahrenden nicht gegeben: „Viele Leute stellen die Lampen so ein, dass sie so weit wie möglich leuchten. Und damit den Autofahrern, aber auch anderen Radfahrern und Fußgängern direkt in die Augen.“ Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist das aber explizit verboten. Außerdem heißt es in der StVZO, „lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ müssten gegen „unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert“ sein.

Helle Fahrradlampe
Akku-Beleuchtung am Fahrrad lässt sich abnehmen. Damit wächst die Gefahr, dass sie falsch ausgerichtet wird, wenn man sie wieder anbringt. Abhilfe sollen festsitzende Befestigungssysteme schaffen, die die Lampe in der immer gleichen Position halten [Quelle: Supernova]

Schwachpunkt: Befestigung am Fahrrad und Position der Fahrradlampen

Auch an diesem Punkt gibt es Optimierungsbedarf. Denn viele Halterungen der seit 2013 alternativ zum Dynamolicht erlaubten Akku-Scheinwerfer sind nicht robust genug. Auf Kopfsteinpflaster verstellt sich der Lichtkegel schnell. DVR-Mitarbeiter Wolf fordert, dass entsprechende Erläuterungen in der Bedienungsanleitung zum Standard werden müssen. Einige Hersteller, darunter Supernova und Busch, legen solche Informationen ihren Produkten bei.

Auch im Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat man sich der hellen Leuchten angenommen. Ein Fachausschuss überarbeitet derzeit Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung im Sinne der StVZO. „Im Entwurf sind praktikable Regelungen für die Einstellung der Fahrradscheinwerfer enthalten“, sagt eine Ministeriumssprecherin.

Supernova-Geschäftsführer Wallmeyer lässt sich das Schwärmen für die hellen Leuchten indes nicht nehmen. Hell seien sie, ja. Aber blenden würden sie eben nur, wenn man sie falsch bediene. „Das ist ein Genuss damit zu fahren, das bringt mehr Sicherheit.“ Hier pflichtet ihm Anne Kliem bei: Neben der Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmende sei auch das „Sehenkönnen wichtig für ein Sicherheitsgefühl, wenn man möchte, dass mehr Leute auch nachts das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel nutzen.“

Fahrradfahrer mit beleuchteten Speichen
Sicherer radelt, wer nicht nur sieht, sondern auch gesehen wird. Die StVZO schreibt neben der Beleuchtung seitlich abstrahlende Reflektoren vor – wenn auch nicht so viele, wie in diesem Bild [Quelle: DVR]

Tipps: Darauf muss ich beim Kauf einer Fahrradlampe achten

Für den Kauf von Fahrradscheinwerfern hat die Stiftungs-Mitarbeiterin Tipps: Es komme nicht ausschließlich auf Lux und Lumen an, sondern auch auf ein möglichst gleichmäßiges Leuchtbild. Im Zweifel hilft nur ein Funktionstest.

„Leuchtet die Lampe die Ränder mit aus, gibt es Verzerrungen, sind einzelne Bereiche zu hell?“ Ein sehr heller Punkt direkt vor dem Fahrrad kann es erschweren, das zu erkennen, was weiter voraus liegt. Bei Akku-Leuchten empfiehlt sie, auf die Leuchtdauer, die Ladezeit und eine klare Anzeige für die Restkapazität zu achten – „so dass man nicht plötzlich im Dunkeln steht.“ Mehrere hundert Euro für eine Fahrradleuchte hinzublättern, hält sie zumindest für den Stadtverkehr für nicht notwendig: Für 40 Euro bekomme man bereits gute Leuchten mit um die 50 Lux.

Fahrradfahrer mit heller LED-Lampe
Während Hersteller wie Supernova oder Busch und Müller ausschließlich straßenzugelassene Lampen verkaufen, hat Lupine ein Modell im Programm, das es selbst mit einem Achtungshinweis versieht: „Die Montage am Fahrrad ist nicht für den Einsatz im Geltungsbereich der StVZO zugelassen.“ Das Modell Alpha mit 8000 Lumen aber ohne Abblendlicht ist zum Beispiel für nachtliebende Mountainbiker gedacht – nicht für die Straße [Quelle: Lupine]

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