Wer darf auf dem Radweg fahren?

Es wird voller auf dem Radweg: Lastenrad, E-Scooter und Velocars drängen in den Verkehr. Wer darf eigentlich den Radweg nutzen – abgesehen von Radfahrenden?

Björn Tolksdorf
Björn Tolksdorf
Frau mit einem E-Scooter auf dem Radweg
E-Scooter dürfen seit 2019 auf dem Radweg fahren. Auf dem Gehweg haben sie dagegen nichts verloren [Bildquelle: picture alliance / Zoonar | Lev Dolgachov]

Der Radweg ist zum Radfahren da. So weit, so richtig. In den letzten Jahren drängen jedoch viele neue Arten von Fahrzeugen in den Verkehr. Viele davon fahren mit Elektroantrieb. Darunter sind sehr kleine Fahrzeuge, zum Beispiel elektrisch angetriebene Tretroller. Und ziemlich große, etwa Lastenräder oder sogenannte Velocars. Dürfen die alle auf dem Radweg fahren? Stehen Radfahrende bald genauso im Stau wie Autos und können an dem Klotz vor ihnen nicht mehr vorbeischauen?

Die Grundregel lautet: Alles, was einen Motor hat und mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren kann, darf nicht auf dem Radweg fahren. Noch hat der Staat nicht bei allen neuartigen Fahrzeugenb überzeugende Antworten gefunden, aber einiges regelt seit 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Wie ist das genau bei Lastenrädern, Pedelecs, Scootern, Rollern, Mopeds, Hoverboards, Segways und Co? Die Antwort steht in unserer Übersicht: Wer darf auf dem Radweg fahren?

 

Wer darf auf dem Radweg fahren?
Darf auf dem Fahrradweg fahrenDarf nicht auf dem Fahrradweg fahrenDarf außerorts auf dem Fahrradweg fahren
E-Bike (Pedelec) 25 km/hE-Bike (S-Pedelec) 45 km/hMofa/Mokick/Moped (25 km/h)
E-Scooter (20 km/h)Motorroller (45 km/h) 
SegwayMotorrad 
Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor)E-Lastenrad (45 km/h) 
Velocar/VelomobilMopedauto 
Fahrrad-Rikscha, DreiräderInline-Skates, Skateboard, Kickscooter 
 Hoverboards/E-Boards 

E-Bike 25 km/h (Pedelec) auf dem Radweg: erlaubt

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Also dürfen sie den Radweg befahren. Genau wie Radfahrende ohne Elektro-Unterstützung können sie frei wählen, ob sie die Straße oder den Radweg nutzen. Ausnahme: Wo ein Schild die Radwegnutzung vorschreibt, müssen sie den Radweg nutzen.  

E-Bike 45 km/h (S-Pedelec) auf dem Radweg: verboten

Äußerlich gleichen sich Pedelecs bis 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h zwar häufig. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Treten unterstützen, also nicht ohne Muskelkraft fahren. Trotzdem gelten S-Pedelecs als leichte Kraftfahrzeuge. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, der Fahrende muss einen Helm tragen. Und er muss die Straße benutzen. Auf dem Radweg dürfen S-Pedelecs nicht fahren, auch wenn sie langsam fahren. Sie  dürfen sie nicht in falscher Richtung in Einbahnstraßen fahren, die für Radfahrende in beiden Richtungen frei sind. Einzelne Gemeinden haben bestimmte Radwege für S-Pedelecs freigegeben, etwa Tübingen. Dies muss besonders beschildert sein. Anders läuft es in der Schweiz. Dort müssen S-Pedelecs den Radweg befahren, sofern vorhanden.

E-Scooter (20 km/h) auf dem Radweg: erlaubt

E-Scooter,
wie sie in vielen Städten geliehen undwerden können, zählen als Elektrokleinstfahrzeug. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein und müssen den Radweg benutzen. Fehlt der Radweg, müssen sie auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen die Scooter nicht benutzt werden. Ausnahme: Ein gesondertes Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“
gestattet dies.

 

Palmer gibt einen Fahrrad-Tunnel für Pedelecs frei
S-Pedelecs sind Motorrollern gleichgestellt. Sie dürfen nicht auf dem Radweg fahren (Bildquelle: picture alliance/dpa | Tom Weller]

 

Liegefahrrad auf dem Radweg: erlaubt

Auch, wenn man eine Etage tiefer fährt: Liegefahrräder sind Fahrräder und dürfen den Radweg benutzen. Da, wo die Radwegenutzung vorgeschrieben ist, müssen sie sogar, außer der Radweg ist unbenutzbar.

Mofa/Mokick/Moped auf dem Radweg: kommt darauf an

Unabhängig von der damit möglichen Geschwindigkeit: In der Regel dürfen Mofas nicht auf dem Radweg fahren. Sie gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und gehören auf die Straße. Auch dann, wenn sie nur 25 km/h schnell fahren können. Das gilt allerdings nicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort dürfen Mofas, die auf 25 km/h limitiert sind, den Radweg nutzen. Die zweite Ausnahme: Ein Zusatzschild kann den Radweg für Mofas freigeben. Auch das gilt aber nur für Fahrzeuge, die maximal 25 km/h erreichen.

Motorroller (45 km/h) auf dem Radweg: verboten

Auch klassische Motorroller der 50-Kubik-Klasse (45 km/h) gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Das gilt auch dann, wenn sie rein elektrisch fahren und daher keinen Hubraum haben. Vorsicht: Reine Kraftfahrstraßen dürfen sie ebenfalls nicht benutzen.

125er und Motorrad auf dem Radweg: verboten

Was für Motorroller gilt, gilt erst Recht für Motorräder aller Leistungsklassen: Sie müssen die Straße benutzen.

Lastenrad, stehend
Lastenräder dürfen auf den Radweg - wenn es sich dabei nicht um ein S-Pedelec handelt [Bildquelle: picture alliance / dpa-tmn | Zacharie Scheurer]

Segway auf dem Radweg: erlaubt

Segways dürfen im Straßenverkehr benutzt werden. Als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ dürfen sie 20 km/h schnell fahren und müssen den Radweg benutzen, sofern vorhanden. Ansonsten fahren sie auf der Straße, der Gehweg ist tabu. Touristische Segway-Veranstalter lassen sich mitunter Sondergenehmigungen für Fußgängerzonen ausstellen. Auch ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kann die Durchfahrt erlauben. Da Segways rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt sind, gilt für sie außerdem ein Rechtsfahrgebot – Ausnahme in Fahrradstraßen.

Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor) auf dem Radweg: erlaubt

Lastenräder sind zwar meist länger und breiter als herkömmliche Fahrräder. Trotzdem werden sie rechtlich gleich behandelt. Haben sie keine Tretunterstützung oder eine elektrische Unterstützung bis 25 km/h, dürfen sie den Radweg benutzen. Lastenrad-Fahrende können also frei entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Ausnahme: Ein Schild schreibt die Radweg-Benutzung vor. Fehlt der Radweg oder ist er nicht benutzbar, müssen sie die Straße benutzen. Auf dem Gehweg haben Lastenräder nichts verloren.

E-Lastenrad 45 km/h auf dem Radweg: verboten

Analog zum Pedelec existieren auch beim Lastenrad S-Pedelec-Varianten, die bis 45 km/h eine Tretunterstützung liefern. Sie gelten als Kraftfahrzeug. Es gelten also Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht. Und die Pflicht zur Benutzung der Straße: Ein solches Lastenrad darf nicht auf dem Radweg fahren, auch wenn es langsam gefahren wird. Auch nicht außerorts. Einzelne Gemeinden haben jedoch Radwege für S-Pedelecs freigegeben, etwa Tübingen. Das gilt dann auch für entsprechend motorisierte Lastenräder.

Mopedauto auf dem Radweg: verboten

Sogenannte Mopedautos oder Leichtautos sind vor allem in Südeuropa verbreitet. Auch bei uns kommen zunehmend neue Modelle auf den Markt. Dabei handelt es sich um zweispurige Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Elektromotor. Zum Teil beträgt ihre Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, zum Teil mehr. So oder so: Sie gelten als vierrädriges Motorrad, bzw. werden wie ein Roller behandelt. Auf dem Radweg haben sie nichts verloren.

Zu sehen ist das Velocar CityQ
CityQ Velocar [Quelle: CityQ]

Velocar/Velomobil auf dem Radweg: erlaubt

Jetzt wird es verwirrend: Sogenannte Velocars sehen auch aus wie kleine Autos, haben also meist mehr als eine Spur und eine Karosserie. Sie gelten aber rechtlich als Fahrrad, wenn sie eine Tretunterstützung bis 25 km/h aufweisen. Also dürfen sie den Radweg benutzen und müssen das tun, wo es vorgeschrieben ist. Wichtig ist: Der Motor darf nur unterstützen. Fährt das Velocar rein mit Motorkraft, ist es ein Moped und darf nicht auf dem Radweg fahren. Velomobile sind ebenfalls mit einer Karosserie verkleidete Fahrräder. Allerdings fahren sie meist ohne Motor-Unterstützung. Das besagt, dass sie rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt sind. Sie dürfen auf dem Radweg fahren.

Fahrrad-Rikscha/Dreirad auf dem Radweg: erlaubt

Die Rikscha ist ein Fahrrad zur Personenbeförderung. Genau wie andere mehrspurige Fahrräder („Dreiräder“) dürfen sie den Radweg benutzen. Wo erlaubt, sollten sie aber eher auf die Straße ausweichen.

Inline-Skater, Skateboard, Kickscooter auf dem Radweg: verboten

Rollschuhe, Inline-Skates, Skatesboards und nicht motorisierte Tretroller gelten vor dem Gesetz als Fußverkehr und als sogenannte „besondere Verkehrsmittel“. Das bedeutet: Sie dürfen auch dort fahren, wo andere Fahrzeuge verboten sind. Zum Beispiel in der Fußgängerzone. Dabei müssen sie besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen. Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht. Auf Radwegen dürfen diese Fahrzeugen nicht fahren. Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt das Befahren von Radwegen zum Beispiel mit Inline-Skates. Solche Schilder stehen oft an Wegen, die  zu Freizeit- und Sportzwecken beliebt sind.

Hoverboards/E-Boards auf dem Ragweg: verboten

Im Handel finden sich zunehmend sogenannte Hoverboards oder E-Boards. Die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge lassen sich per Gewichtsverlagerung steuern. Einige erreichen bis zu 20 km/h. Am Straßenverkehr dürfen sie bisher nicht teilnehmen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die beispielsweise E-Scooter und Segways zulässt, verlangt nach einer Lenk- oder Haltestange. Ohne die gibt es keine Betriebserlaubnis. Daher dürfen Hoverboards weder auf dem Rad- noch auf dem Gehweg oder der Fahrbahn fahren. Sie dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.

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