Fahrrad Leasing – Was ist das und für wen lohnt es sich?
Was ist Fahrrad-Leasing überhaupt, für welche Räder gibt es Leasing-Angebote und für wen lohnt sich ein Leasing?
Scheibenbremsen, Carbon-Rahmen und elektronische Schaltungen. Dazu ein starker E-Motor und ein großer Akku. Ein topausgestattetes E-Bike oder Fahrrad kostet gerne ein paar tausend Euro – und ist damit fast so teuer wie ein gebrauchter Kleinwagen. Wer das Geld nicht bar auf dem Konto hat, kann sich solch ein teures Rad dennoch leisten: mit Bike Leasing.
Der Trick: Wenn das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast wird, sparen Benutzer viel Geld und müssen das Rad nicht auf einen Schlag bezahlen. Denn dank staatlicher Förderung mit der 0,25-Prozent-Regel reduziert sich am Ende sogar der Kaufpreis. Je nach Leasinganbieter, Marke und Modell um bis zu 40 Prozent. Doch auch Selbstständige können sich ein Fahrrad leasen.
Fahrrad-Leasing für Angestellte
Fahrrad-Leasing klingt kompliziert, ist es aber nicht. Zunächst muss der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einer speziellen Leasinggesellschaft abschließen. Dazu zählen unter anderem Jobrad, Bike Leasing Service, Business Bike, Lease-a-bike, akf serviceleas oder Eurorad. Es können alle Arbeitgeber Dienstleasing für Fahrradfahrer anbieten.
Gibt es so etwas in der Firma bisher nicht, kann der Interessent das Fahrrad-Leasing der Personalabteilung, der Chefin oder dem Chef vorschlagen. Anschließend muss der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft vereinbaren, der ist in der Regel kostenfrei. Der Mitarbeitende sucht sich danach ein Fahrrad bei einem der kooperierenden Fachhändler aus. Ob off- oder online spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Art des Rads. Anders als bei Leasing-Autos (Cabrios und Luxussportwagen sind meist tabu) spielt die Fahrradkategorie keine Rolle: Rennräder, Mountainbikes, Treckingräder und E-Bikes lassen sich ebenso leasen wie Lastenräder. Auch die Höhe des Preises stellt nur eine Grenze dar, wenn der Arbeitgeber die Summe deckelt.
Ist das Wunschrad gefunden, konfiguriert und ausgesucht, least der Arbeitgeber das ausgesuchte Fahrrad. Anschließend überlässt er das Zweirad seinem Angestellten für die vertraglich vereinbarte Laufzeit zur freien Nutzung. Heißt: Der Nutzer darf damit nicht nur zur Arbeit fahren, sondern auch in seiner Freizeit, also auch beim Sport, am Wochenende und in den Ferien. Weiter noch: Der Arbeitnehmer muss nicht jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren. Aber er kann, wenn er will.
Die Leasing-Verträge laufen in der Regel über mehrere Jahre, häufig über zwei oder drei Jahre. Bei vielen Verträgen ist eine Vollkaskoversicherung und eine Mobilitätsgarantie enthalten, dazu gibt es Zusatzangebote über integrierte Inspektionen oder sogar einen Full-Service.
Bei der Verrechnung des Leasing-Angebotes gibt es zwei verschiedene Modelle. Zum einen kann ein Teil des Gehaltes des Mitarbeitenden in einen Sachbezug, einem Fahrrad, umgewandelt werden. Dabei wird ihm die monatliche Leasingrate für das Fahrrad direkt von Bruttolohn abgezogen. Sein Gehalt sinkt zwar dadurch, dafür muss er die monatlichen Raten des Rades nicht extra versteuern. Zudem senkt die Lohn-Umwandlung der Leasingraten das zu versteuernde Einkommen. Nur für die private Nutzung fällt ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent der Preisempfehlung des Fahrradherstellers an. Damit können Angestellte je nach Rad und Leasingvertrag gegenüber einem Direktkauf viel Geld sparen. Beteiligt sich der Arbeitgeber noch mit Zuschüssen an den Raten, kann die Ersparnis für den Mitarbeitenden noch höher liegen.
Eine weitere Variante ist ein Leasingrad als Gehaltsextra. Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Angestellten ein Dienstrad neben ihrem Arbeitslohn anbieten, ohne dass es versteuert werden muss (§ 3 Nr. 37 EstG). Das funktioniert aber nur, wenn der Arbeitgeber die kompletten Kosten des Rads übernimmt, also das Rad zusätzlich zum Lohn bezahlt. Nur dann muss der Mitarbeiter keine Steuern auf das Rad oder Pedelec (bis 25 km/h) zahlen.
Wer also mit seinem Vorgesetzten demnächst über eine Gehaltserhöhung spricht, sollte diese Art der Gehaltserhöhung im Hinterkopf behalte
Fahrradleasing für Selbstständige
Auch wer keinen festen Arbeitgeber hat und stattdessen als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeitet, kann in den Genuss der privaten steuerfreien Nutzung des Fahrrad-Leasings kommen. Das Gleiche gilt auch für Organisationen und Kommunen. Sie müssen lediglich einen Einzelleasingvertrag mit einem auf Fahrräder spezialisierten Mobilitätsdienstleister eingehen. Der Leasingnehmer, also der Radfahrer, kann dann die monatlichen Raten als Betriebsausgaben geltend machen, ebenso wie die Instandhaltungs- oder Wartungskosten.
Kosten
Je nach Fahrrad und Leasingunternehmen kann die monatliche Leasingrate zwischen 20 und 200 Euro liegen. Kostet ein E-Bike 4.000 Euro und verdient der Arbeitnehmer 3.500 Euro brutto, kostet ihn das Fahrrad für die nächsten drei Jahre pro Monat rund 108 Euro brutto. Nach Abzug aller steuerlichen Vorteile ergibt sich dann eine Nettobelastung von rund 68 Euro. Nach drei Jahren kann er das Rad von der Leasinggesellschaft kaufen, häufig für einen geringen Restwert. Entweder er behält es dann oder verkauft es weiter. Bei hochpreisigen Rennrädern oder E-Bikes kann das lukrativ sein.
Entfernungspauschale
Im Gegensatz zum Dienstwagen muss der Leasingnehmer den Weg zur Arbeit mit dem geleasten Rad nicht versteuern. Dennoch kann er die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 35 Cent geltend machen.
Unterschied S-Pedelecs
Im Gegensatz zu Fahrrädern oder E-Bikes gelten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren, als Kraftfahrzeuge. Dadurch werden sie auch wie solche besteuert. Heißt: Neben dem geldwerten Vorteil bei der privaten Nutzung mit einer 0,25-Prozent-Besteuerung muss der Arbeitnehmer den Arbeitsweg versteuern.
Was passiert nach der Leasing-Laufzeit?
Nach Ende der Leasing-Laufzeit bieten die meisten Leasinganbieter dem Leasingnehmer das Fahrrad zum Kauf an. Sie unterbreiten ihm ein Angebot für das gebrauchte Fahrrad, das er annehmen, aber auch ablehnen kann. Allerdings darf diese sogenannte Andienung nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden. Denn das würde den rechtlichen Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen. In den meisten Fällen rentiert sich ein Bike-Leasing für den Arbeitnehmer wirtschaftlich.
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