Marktmissbrauch? Kartellamt mahnt die Deutsche Bahn ab

Mobilitätsplattformen brauchen für ihre Dienste Verkehrsdaten der Deutschen Bahn. Die mag sie jedoch nicht weitergeben – nun mahnt das Kartellamt die Deutsche Bahn ab.

Ein ICE der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn möchte keine Verkehrsdaten an Mobiliätsplattformen weitergeben. Nun greift das Bundeskartellamt ein [Bildquelle: Picture Alliance / Arne Dedert]

Für ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten spielt der Schienenverkehr eine wichtige Rolle. Gerade für das multimodale Reisen, also das Erreichen des Reiseziels über verschiedene Verkehrsmittel, ist er unverzichtbar. Um bei den vielen Verkehrsmittel-Anbietern stressfrei ans Ziel zu gelangen, ist das Zusammenführen ihrer Daten notwendig: ist in der Nähe ein Carsharing-Fahrzeug verfügbar? Hat mein Zug Verspätung, oder kommt er auf einem anderen Gleis an?

Diese Daten führen Mobilitätsplattformen wie Omio, Flix, oder Trainline für ihre Nutzer*innen zusammen – mit einem Problem: Die Deutsche Bahn spielt nicht mit und möchte Daten etwa über Verspätungen, Zugausfälle oder Gleiswechsel nicht preisgeben. Dieser Umstand rief das Kartellamt auf den Plan, das nun die Deutschen Bahn dafür abmahnt. Man sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellten, teilte die Behörde in Bonn mit. Bei den vertraglichen Beschränkungen der Deutschen Bahn gehe es etwa um Werbeverbote, Preisvorgaben oder weitreichende Rabattverbote.

Marktvielfalt soll sichergestellt werden

Viele der Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der Daten der Deutschen Bahn nicht denkbar: „Daher sind wir der Auffassung, dass die Mobilitätsanbieter zum Beispiel einen Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn wie Verspätungen oder Zugausfälle haben. Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren,“ sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung.  

Mit Blick auf die Bedenken gegen eine Reihe von Vertragsklauseln der DB sagt Mundt: „Wir wollen nicht, dass ein einzelnes Unternehmen perspektivisch den Markt dominiert und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“

Die Deutsche Bahn bestätigte den Erhalt der Abmahnung zwar, wollte diese jedoch unter Verweis auf eine rechtliche Prüfung zunächst nicht kommentieren. Gänzlich überrascht dürfte die Deutsche Bahn von dem Vorgang allerdings nicht sein. Bereits seit zwei Jahren prüft das Bundeskartellamt diesen Sachverhalt und die Deutsche Bahn weist in einem Statement daraufhin, in dem seit 2019 laufenden Verfahren stets umfassend mit den Behörden kooperiert zu haben.

Die Deutsche Bahn und zu dem Verfahren beigeladene Mobilitätsplattformen haben in den kommenden Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme. Am Ende könnte eine kartellbehördliche Verfügung stehen.

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